Zum Inhalt springen
newssofort.de

Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau will so hohe Bußgelder vermeiden.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einer neuen EU-Verordnung, dem sogenannten EU AI Act.

Das bedeutet konkret: Wer Bilder, Flyer, Anzeigen oder Texte mit Programmen wie ChatGPT oder Canva erstellt, muss das deutlich sichtbar angeben. Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange er gut zu sehen ist.

Besonders bei realistisch wirkenden Bildern, Audio- oder Videodateien ist die Kennzeichnung zwingend. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ist es ähnlich. Wenn ein Mensch den KI-Text aber noch einmal überarbeitet und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist kein Hinweis nötig.

Die Gemeinde Klettgau warnt davor, die Regeln zu ignorieren. Die Bundesnetzagentur prüft die Umsetzung. Wenn die Kennzeichnungen fehlen, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen an die Verfasser der Beiträge weiterreichen könnte. Inhalte, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, werden künftig abgelehnt.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Klettgau

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Waldshut

Alle ansehen