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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen. Das Landratsamt will so die Fische und Pflanzen retten.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Für Fische und andere Lebewesen bedeutet das extremen Stress und im schlimmsten Fall den Tod.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien (Hauensteiner Alb) liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, in Oberlauchringen beim Kotbach bei 15 Zentimetern und bei der Wutach bei 55 Zentimetern. Da die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits unterschritten wurden, ist die Entnahme jetzt untersagt. Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht.

Wer wissen will, wie die aktuellen Pegel stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder auf die Seite der Hochwasservorhersagezentrale schauen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, damit die wertvollen Wasserreserven geschützt werden. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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