Klettgau: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Gemeindeblatt
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einer neuen EU-Verordnung, dem sogenannten EU AI Act.
Das bedeutet konkret: Wer Bilder, Flyer, Anzeigen oder Texte mit Programmen wie ChatGPT oder Canva erstellt, muss das deutlich sichtbar machen. Es reicht ein einfacher Hinweis wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange man ihn gut sehen kann.
Besonders bei realistisch wirkenden Bildern, Audio- oder Videodateien ist die Kennzeichnung Pflicht. Bei Texten gibt es eine Ausnahme: Wenn es sich um Themen von öffentlichem Interesse handelt, der Text aber von einem Menschen redaktionell überarbeitet wurde, ist kein Hinweis nötig. In diesem Fall übernimmt die Person die Verantwortung für den Inhalt.
Die Gemeinde Klettgau geht bei der Umsetzung streng vor. Beiträge, die erkennbar mit KI erstellt wurden, aber nicht gekennzeichnet sind, werden abgelehnt. Der Grund ist der finanzielle Druck: Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung der Regeln. Wenn die Gemeinde als Herausgeber des Blattes Fehler macht, drohen hohe Bußgelder. Die Verwaltung hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen an die Verfasser der Texte oder Bilder weiterreichen könnte.
Wer Fragen zur genauen Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung