Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) und im restlichen Landkreis brennt die Sonne. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: Wenn das Wasser knapp wird, erwärmt es sich schneller. Dadurch sinkt der Sauerstoffgehalt, was für Fische und andere Lebewesen im schlimmsten Fall tödlich endet.
Um die Gewässer zu retten, greift nun eine Rechtsverordnung. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Messpunkten ab. In St. Blasien (Hauensteiner Alb) liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sinkt der Pegel an einem dieser Punkte auf diesen Wert oder darunter, gilt das Verbot für den ganzen Landkreis. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten.
Auch an der Wutach ist der Wasserstand fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot greifen wird. Die Behörden betonen, dass kurze Regenschauer oft nicht ausreichen, um die Pegel dauerhaft zu heben.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Alternativ gibt es eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.
Weitere Informationen zur Rechtsverordnung finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung