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Klettgau: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Gemeindeblatt

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Bilder oder Texte mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies ab sofort angeben. Die Gemeinde Klettgau warnt vor hohen Bußgeldern.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Kennzeichnungspflicht für Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einer neuen EU-Verordnung, dem sogenannten EU AI Act.

Das bedeutet konkret: Wer Bilder, Flyer, Anzeigen oder Texte mit Programmen wie ChatGPT oder Canva erstellt, muss das deutlich sichtbar machen. Ein einfacher Hinweis wie „Mit KI erstellt“ oder „Mit KI bearbeitet“ reicht aus. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange man ihn gut sehen kann.

Besonders wichtig ist das bei realistisch wirkenden Bildern, Audio- oder Videodateien. Texte müssen dann gekennzeichnet werden, wenn sie von öffentlichem Interesse sind und kein Mensch sie mehr redaktionell überarbeitet hat. Sobald eine Person den Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig.

Die Gemeinde Klettgau geht bei der Umsetzung streng vor. Beiträge, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, werden abgelehnt. Der Grund ist das finanzielle Risiko: Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung der Regeln. Wenn die Gemeinde als Herausgeber des Blattes Fehler macht, drohen hohe Bußgelder. Die Verwaltung hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen an die Verfasser der Texte oder Bilder weiterreichen könnte.

Wer Fragen zur Kennzeichnung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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