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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer jetzt aus Bächen oder Seen schöpft, riskiert Ärger.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff, was für Fische und andere Tiere lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien (Hauensteiner Alb) liegt die Grenze bei 20 cm, in Oberlauchringen beim Kotbach bei 15 cm und bei der Wutach bei 55 cm. Da die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten wurden, ist das Verbot jetzt aktiv. Auch bei der Wutach sinkt der Pegel schnell, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer wissen will, wie hoch das Wasser aktuell steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt zudem eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, damit die letzten Wasserreserven geschützt werden. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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