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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, klar gekennzeichnet werden. Das betrifft zum Beispiel Inhalte, die mit Programmen wie ChatGPT oder Canva gemacht wurden.

Grund für die Änderung ist der sogenannte EU AI Act. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob diese Transparenzregeln eingehalten werden. Wenn Inhalte nicht richtig markiert sind, drohen der Gemeinde als Herausgeber des Blattes hohe Bußgelder. Die Verwaltung hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Menschen weiterreichen könnte, die den Text oder das Bild geschrieben haben. Zudem werden nicht gekennzeichnete KI-Inhalte schlicht abgelehnt.

Was genau markiert werden muss, ist festgelegt: Realistisch wirkende Bilder, Audio- oder Videodateien müssen immer als künstlich erzeugt markiert werden. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse gilt die Pflicht nur dann, wenn der Text direkt von der KI kommt. Hat ein Mensch den Text noch einmal überarbeitet und übernimmt die redaktionelle Verantwortung, ist keine Kennzeichnung nötig.

Die Markierung selbst ist einfach. Es reicht ein gut sichtbarer Hinweis wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI bearbeitet“ oder „Mit KI generiert“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange man ihn sieht.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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