Landkreis Tübingen schränkt Nutzung von Gewässern ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt wird. Was das konkret für die Menschen vor Ort bedeutet, steht in dem entsprechenden Dokument der Behörde.
Neben den Wasserregelungen gibt es weitere wichtige Infos für die Bewohner. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde. Später, am 8. Juli 2026, folgen weitere Arbeiten in den Gewannen Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, am Heiligenberg, Straucher, Traminer und der Halde. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die von der Abteilung für Recht und Naturschutz herausgegeben wurde. Auch für Landwirte gibt es eine wichtige Info: Es wurde eine Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik gemäß Düngeverordnung veröffentlicht.
Für politisch Interessierte gab es einen Termin im Kreishaus: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und Bekanntmachungen sind in den PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.