Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für den Umgang mit den Gewässern. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat am 7. Juli 2026 eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern eingeschränkt wird.
Das bedeutet konkret, dass bestimmte Aktivitäten an Bächen oder Flüssen im Kreis nun nicht mehr wie bisher erlaubt sind. Die genauen Details, welche Nutzungen verboten oder eingeschränkt sind, stehen in dem entsprechenden Dokument der Behörde.
Neben den Wasserregeln gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Landkreis. So findet am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik statt.
Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Diese betreffen verschiedene Bereiche, darunter die Gewanne Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters wird in den Gebieten Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde durchgeführt.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Weitere Angaben zu den einzelnen Maßnahmen liegen bislang nicht vor.