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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Die untere Wasserbehörde hat diese Maßnahme am 7. Juli 2026 offiziell bekannt gegeben.

Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Diese betreffen verschiedene Bereiche, unter anderem den Gewann Pfaffenberg, den Randelweg sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg. Die Arbeiten wurden am 8. Juli angekündigt. Zuvor gab es bereits eine ähnliche Ankündigung für die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde am 18. Juni.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die am 16. März veröffentlicht wurde. Für Landwirte ist zudem eine Verfügung zur Düngeverordnung wichtig, die Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik regelt.

Wer Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten wissen möchte, kann die entsprechenden PDF-Dokumente auf der Webseite des Landkreises einsehen. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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