Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für den Umgang mit den Gewässern. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Kreis eingeschränkt. Die genauen Details, was genau verboten ist oder welche Einschränkungen gelten, stehen in dem entsprechenden Dokument vom 7. Juli 2026.
Neben den Wasserregeln gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Landkreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.
Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Diese finden in verschiedenen Bereichen statt, unter anderem am Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und an der Halde. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Gemarkung Wendelsheim in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Wer genau betroffen ist, kann die Details in den amtlichen Bekanntmachungen nachlesen.