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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Gewässer im Landkreis Tübingen erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern wird beschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) eingeschränkt wird. Konkret geht es um die Beschränkung des Gemeingebrauchs, was bedeutet, dass bestimmte Aktivitäten an oder in den Gewässern nicht mehr in jeder Form erlaubt sind.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten des Landratsamts an. Betroffen sind verschiedene Bereiche, darunter die Gemarkung Wendelsheim mit den Gewannen Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt. Zuvor gab es bereits eine ähnliche Ankündigung für die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die von der Abteilung für Recht und Naturschutz veröffentlicht wurde. Wer in der Region unterwegs ist, sollte diese Vorgaben beachten.

Für politisch Interessierte gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik, die um 15 Uhr begann.

Die Details zu den Einschränkungen an den Gewässern sowie die genauen Vorgaben zum Vogelschutz können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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