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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Gewässer im Landkreis Tübingen erlassen. Die Nutzung der öffentlichen Bäche und Flüsse wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis (Baden-Württemberg) eingeschränkt. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse ab dem 7. Juli 2026 nicht mehr wie gewohnt erlaubt sind.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung. Los geht es dort um 15 Uhr.

Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Diese betreffen verschiedene Bereiche der Gemarkung. In der ersten Phase, die am 8. Juli 2026 angekündigt wurde, geht es unter anderem um die Gebiete Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Bereits am 18. Juni 2026 wurden weitere Arbeiten in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde angekündigt, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht. Wer genau welche Gewässer nutzen darf oder welche Vogelarten geschützt sind, kann den detaillierten PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises entnehmen.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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