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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine neue Regelung erlassen. Sie betrifft den Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern im Landkreis.

Das Landratsamt Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) beschränkt wird. Die Meldung der unteren Wasserbehörde vom 7. Juli 2026 regelt damit, wie die Menschen die Bäche und Flüsse in der Region nutzen dürfen.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Landkreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, findet um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik statt. Die Geschäftsstelle des Kreistags hat diesen Termin bekannt gegeben.

Zudem stehen in Wendelsheim (Landkreis Tübingen) Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde. Eine weitere Vermessung betrifft den Gewann Pfaffenberg, den Randelweg sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg. Ziel dieser Arbeiten ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht. Wer genau wissen möchte, welche Einschränkungen an den Gewässern gelten oder welche Flächen in Wendelsheim vermessen werden, findet die Details in den PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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