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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung von Gewässern ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die öffentlichen Bäche und Flüsse im Landkreis Tübingen erlassen. Der Gemeingebrauch wird eingeschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Seit dem 7. Juli 2026 gilt darin eine Beschränkung des Gemeingebrauchs an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg).

Das bedeutet konkret, dass die Nutzung dieser Gewässer für die Öffentlichkeit nun eingeschränkt ist. Welche genauen Verbote oder Auflagen dies für Badende, Angler oder Spaziergänger bedeutet, steht in dem entsprechenden PDF-Dokument der Behörde.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.

Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind verschiedene Bereiche der Gemarkung, darunter der Gewann Pfaffenberg, der Randelweg sowie die Flächen Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt. Zuvor gab es bereits eine ähnliche Ankündigung für die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Weitere Details zu den Gewässerbeschränkungen und den Vermessungen sind in den amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises einsehbar.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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