Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis (Baden-Württemberg) eingeschränkt. Das bedeutet, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun bestimmten Regeln unterliegt oder teilweise verboten ist.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis aktuell weitere wichtige Vorgaben aus der Verwaltung. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben, um die Tiere in der Region besser zu bewahren.
Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg sowie der Gewann Pfaffenberg, Randle, Krähen und der Heiligenberg. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Wer sich für die Politik im Kreis interessiert, kann am Mittwoch, den 8. Juli 2026, bei einer Sitzung dabei sein. Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.