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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine neue Regelung für die Gewässer im Landkreis Tübingen erlassen. Damit wird der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin legt die untere Wasserbehörde fest, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Was genau das für die Menschen vor Ort bedeutet, steht in dem entsprechenden Dokument der Behörde.

Neben den Wasserregelungen gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung. Los geht es um 15 Uhr.

Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten des Landratsamts an. Betroffen sind verschiedene Bereiche, darunter der Gewann Pfaffenberg, die Randle, der Randelweg sowie die Gebiete Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft in Wendelsheim die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde.

Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Auch die Landwirtschaft ist betroffen: Es gibt neue Regeln für Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik bei der Düngeverordnung.

Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und den Vermessungsarbeiten sind in den PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises einsehbar.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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