Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) beschränkt wird. Konkret geht es dabei um den Gemeingebrauch, also die Art und Weise, wie die Menschen die Gewässer im Alltag nutzen.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landratsamt. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Diese finden in verschiedenen Bereichen statt, unter anderem am Gewann Pfaffenberg, an der Randle, am Randelweg sowie bei den Krähen und am Heiligenberg. Auch in den Gebieten Straucher, Traminer und an der Halde wird gemessen. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg.
Zudem gibt es eine Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde von der Abteilung für Recht und Naturschutz veröffentlicht.
Für Interessierte gibt es zudem einen Termin in der Politik: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.