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Landkreis Tübingen beschränkt Nutzung öffentlicher Gewässer

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Nutzung von Bächen und Flüssen im Landkreis Tübingen erlassen.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun eingeschränkt ist.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Landkreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, findet um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik statt.

Zudem stehen in Wendelsheim (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg) Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen ist unter anderem die Gemarkung Wendelsheim in den Gebieten Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg. Eine weitere Vermessung betrifft die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde.

Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.

Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen und Terminen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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