Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für den Umgang mit dem Wasser. Die untere Wasserbehörde des Landratsamtes hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern eingeschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung von Bächen und Flüssen im gesamten Kreis nun an bestimmte Bedingungen geknüpft ist oder teilweise verboten wurde.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und der Tannenweinberg. Zudem sind Vermessungen im Gewann Pfaffenberg, am Randelweg sowie am Heiligenberg geplant.
Auch für den Naturschutz gibt es Neuigkeiten: Eine weitere Allgemeinverfügung soll gefährdete Vogelarten im Landkreis schützen.
Für politisch Interessierte gab es einen Termin im Kreishaus. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.
Zusätzlich hat der Landkreis eine lange Liste mit öffentlichen Zustellungen veröffentlicht. Da die Behörden bestimmte Menschen nicht auf dem Postweg erreichen konnten, wurden die Bescheide offiziell im Internet bekannt gemacht. Betroffen sind unter anderem Menschen aus den Bereichen Verkehr, Straßen sowie Ordnung und Baurecht.