Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Konkret geht es um die Beschränkung des Gemeingebrauchs, was bedeutet, dass bestimmte Aktivitäten an den Ufern oder im Wasser nicht mehr wie gewohnt erlaubt sind.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis weitere Maßnahmen für die Natur. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben, um die Tiere in ihrer Umgebung besser zu bewahren.
Auch für Landwirte gibt es neue Vorgaben. Das Landratsamt hat eine Regelung zur Düngeverordnung erlassen. Dabei geht es um Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik, also wie Dünger auf die Felder gebracht werden darf.
Zudem stehen in Wendelsheim (Landkreis Tübingen) Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte Arbeiten auf der Gemarkung Wendelsheim an. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der vordere und hintere Lichtenberg. Auch die Gebiete Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde sowie das Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und der Tannenweinberg sind betroffen. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster qualitativ zu verbessern.
Für politisch Interessierte gab es zudem einen Termin: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik kam am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und den Vermessungsarbeiten sind in den offiziellen PDF-Dokumenten des Landkreises einsehbar.