Landkreis Tübingen schränkt Nutzung von Gewässern ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis Tübingen eingeschränkt wird. Das bedeutet, dass der sogenannte Gemeingebrauch an den Bächen und Flüssen nicht mehr uneingeschränkt erlaubt ist.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landratsamt. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Die Abteilung für Vermessung und Flurneuordnung kündigte Arbeiten auf verschiedenen Gemarkungen an. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein Teil der Arbeiten dient der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters, etwa in den Gebieten Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die von der Abteilung für Recht und Naturschutz herausgegeben wurde. Für Landwirte ist außerdem eine Verfügung zur Düngeverordnung relevant, die Ausnahmen von der bodennahen Aufbringtechnik genehmigt.
An einem weiteren Termin im Kreis: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Die genauen Details zu den Gewässerbeschränkungen und den anderen Verfügungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises einsehbar.