Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin geht es um die Nutzung der öffentlichen Gewässer im gesamten Landkreis. Konkret wird der Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern beschränkt. Das bedeutet, dass bestimmte Aktivitäten an oder in den Bächen und Flüssen nun reglementiert sind.
Die Entscheidung wurde am 7. Juli 2026 offiziell bekannt gegeben. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts ist für diese Maßnahme verantwortlich. Genau welche Aktivitäten untersagt sind oder welche Einschränkungen für die Bürger gelten, ist der entsprechenden PDF-Veröffentlichung der Behörde zu entnehmen.
Neben dieser Wasserverordnung gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung. Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg sowie die Halde und der Heiligenberg.
Weitere Details zu den Gewässereinschränkungen liegen bislang nicht vor.