Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung von Bächen und Flüssen für die Öffentlichkeit nun eingeschränkt ist.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. Im Ortsteil Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten des Landratsamts an. Diese betreffen verschiedene Bereiche, darunter den Gewann Pfaffenberg, den Randelweg sowie die Gebiete Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ist ebenfalls in Wendelsheim geplant, diesmal in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Für Interessierte gibt es zudem einen Termin im Landratsamt: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, findet um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik statt.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern sowie zu den Vermessungsarbeiten können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.