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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Gewässer im Landkreis Tübingen erlassen. Die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer wird beschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat am 7. Juli 2026 eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis (Baden-Württemberg) eingeschränkt. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse vor Ort nun nicht mehr oder nur noch begrenzt erlaubt sind.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere Maßnahmen zum Schutz der Natur. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz bereits am 16. März 2026 eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.

Zusätzlich stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte für verschiedene Bereiche an, dort Messungen durchzuführen. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde sowie die Flächen am Gewann Pfaffenberg, Randle, Krähen und am Heiligenberg.

Wer genau wissen möchte, welche Einschränkungen an den Gewässern gelten oder welche Flächen in Wendelsheim genau vermessen werden, findet die detaillierten Dokumente in den PDF-Bekanntmachungen auf der Internetseite des Landkreises Tübingen.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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