Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass der sogenannte Gemeingebrauch an diesen Gewässern nicht mehr uneingeschränkt möglich ist.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung. Los geht es dort um 15 Uhr.
Auch in Wendelsheim (Landkreis Tübingen) wird es in den kommenden Tagen geschäftig. Das Landratsamt führt dort Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg. Auch die Gebiete Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde stehen auf der Liste. Zuvor gab es bereits ähnliche Arbeiten in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Damit sollen bedrohte Arten im Landkreis besser geschützt werden.
Weitere Details zu den einzelnen Einschränkungen und Terminen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.