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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis wird beschränkt.

Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung von Bächen und Flüssen. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Kreis eingeschränkt.

Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und der Tannenweinberg. In einer weiteren Phase der Vermessung geht es um die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die ebenfalls als Allgemeinverfügung veröffentlicht wurde.

Für politisch Interessierte gibt es einen Termin im Landratsamt: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, findet um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik statt.

Neben diesen Themen veröffentlicht der Landkreis Tübingen aktuell eine Vielzahl an öffentlichen Zustellungen. Das bedeutet, dass Menschen, die auf anderem Weg nicht erreicht werden konnten, über offizielle Dokumente der Abteilungen für Verkehr, Ordnung, Baurecht sowie Flucht und Integration informiert werden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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