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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Bäche und Flüsse im Kreis erlassen. Der Gemeingebrauch an den Gewässern wird beschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Seit dem 7. Juli 2026 gilt eine Beschränkung für den Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis. Das bedeutet, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun eingeschränkt ist.

Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gewanne Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 bekannt gegeben. Zuvor gab es bereits eine ähnliche Ankündigung für die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Auch für den Naturschutz gibt es neue Regeln. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Diese ist seit dem 16. März 2026 in Kraft.

Zudem gab es politische Termine im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Ein großer Teil der aktuellen Bekanntmachungen des Landratsamts besteht zudem aus öffentlichen Zustellungen. Da bestimmte Menschen nicht persönlich erreicht werden konnten, wurden Dokumente für zahlreiche Menschen aus den Bereichen Verkehr, Ordnung, Baurecht sowie Flucht und Integration öffentlich ausgeschrieben.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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