Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis eingeschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun an bestimmte Regeln gebunden ist.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis weitere aktuelle Maßnahmen für die Natur. So wurde eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten erlassen, um den Tieren einen sicheren Lebensraum zu bieten.
Auch in Wendelsheim gibt es Neuigkeiten für die Anwohner. Das Landratsamt führt dort Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und der Tannenweinberg. In einer weiteren Phase der Vermessung geht es zudem um die Gebiete Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Für politisch Interessierte gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, einen Termin: Um 15 Uhr tagte der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik in einer öffentlichen Sitzung.
Zusätzlich hat der Landkreis eine Liste mit Menschen veröffentlicht, an die Dokumente nicht auf dem normalen Postweg zugestellt werden konnten. Diese sogenannten öffentlichen Zustellungen betreffen verschiedene Abteilungen, darunter den Verkehr, das Baurecht sowie den Bereich Flucht und Integration.