Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die untere Wasserbehörde schränkt damit den Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis ein. Das bedeutet, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse im Kreis ab sofort nicht mehr uneingeschränkt erlaubt sind.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere Maßnahmen zum Naturschutz. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.
Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten des Landratsamts an. Diese betreffen unter anderem die Gebiete Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein weiterer Teil der Arbeiten findet in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg statt, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Für politisch Interessierte gibt es einen Termin im Kreishaus: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik hält am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung ab.
Weitere Details zu den Gewässerbeschränkungen und den Vermessungsarbeiten sind in den offiziellen Dokumenten des Landratsamts hinterlegt.