Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Die untere Wasserbehörde hat diese Maßnahme am 7. Juli 2026 bekannt gegeben.
Neben dem Gewässerschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Eine weitere Vermessung findet auf der Gemarkung Wendelsheim im Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und an der Halde statt. Die Ankündigung hierfür erfolgte am 8. Juli 2026.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die die Abteilung für Recht und Naturschutz am 16. März 2026 veröffentlicht hat.
Für politisch Interessierte gab es einen Termin im Kreistag: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trat am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr in einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Weitere Details zu den Gewässerbeschränkungen und den Vermessungsarbeiten sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.