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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin legt die untere Wasserbehörde fest, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt wird. Die Regelung trat am 7. Juli 2026 in Kraft.

Neben dem Gewässerschutz gibt es weitere aktuelle Maßnahmen im Landkreis. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein Teil der Arbeiten dient der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in den Gebieten Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg.

Für politisch Interessierte gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, einen Termin: Um 15 Uhr tagte der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik in einer öffentlichen Sitzung.

Zusätzlich veröffentlichte der Landkreis eine Liste mit öffentlichen Zustellungen für verschiedene Menschen aus den Bereichen Verkehr, Ordnung, Baurecht sowie Flucht und Integration. Auch der Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Jahr 2024 sowie der Haushaltsplan 2026 wurden bekannt gegeben.

Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und den Vermessungsarbeiten sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises einsehbar.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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