Bodelshausen: Neue Regeln beim Heizungstausch und Förderungen
Seit Ende Juli gibt es neue Regeln für alle, die ihre Heizung modernisieren wollen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Vorgaben geändert. Bisher mussten neue Heizungen pauschal zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Diese feste Quote gibt es nicht mehr.
Wer in Bodelshausen (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg) wohnt, muss aber trotzdem das landeseigene EWärmeG beachten, das bereits seit 2015 gilt. Die Eigentümer können zwar aus verschiedenen Techniken wählen, aber bei Öl- und Gasheizungen gibt es eine klare Frist: Ab 2029 müssen schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden. Bis spätestens 2045 müssen fossile Brennstoffe komplett verschwinden.
Auch beim Geld gibt es Änderungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli angepasst. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung liegt zwar immer noch bei 30 Prozent, aber die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit wurde auf 28.000 Euro gesenkt. Je nach Einkommen und Zustand des Hauses gibt es zusätzliche Boni. Bei selbstgenutzten Gebäuden können so insgesamt bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen werden. Einige Boni wurden jedoch gestrichen oder verändert, und weitere Anpassungen sind für die nächsten Jahre geplant.
Da die Regeln kompliziert sind, bietet die Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH zusammen mit der Verbraucherzentrale eine unabhängige Beratung an. Dabei geht es vor allem darum, Kosten zu senken und Fehlentscheidungen beim Heizungstausch, der Wärmedämmung oder bei Photovoltaik-Anlagen zu vermeiden.
Interessierte können die Beratung auf zwei Arten nutzen: Ein Gespräch in der Geschäftsstelle in der Doblerstraße 13 in Tübingen oder ein Telefonat sind kostenlos. Wer möchte, kann die Berater für 40 Euro auch zu sich nach Hause einladen, inklusive eines schriftlichen Berichts.
Termine können unter der Telefonnummer 07071 / 56796-0 oder über die Internetseite www.agentur-fuer-klimaschutz.de vereinbart werden.