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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Bäche und Flüsse im Kreis erlassen. Der Gemeingebrauch an den Gewässern wird beschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun an bestimmte Regeln gebunden ist.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere wichtige Meldungen. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte Arbeiten auf der Gemarkung Wendelsheim an. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der vordere und hintere Lichtenberg. Auch die Gebiete Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde sind betroffen. Zuvor gab es bereits ähnliche Arbeiten in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Naturschutz. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um gefährdete Vogelarten im Kreis besser zu schützen.

Für politisch Interessierte gab es einen Termin im Kreistag: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.

Zuletzt veröffentlichte der Landkreis eine lange Liste mit öffentlichen Zustellungen. Das passiert immer dann, wenn die Behörde Menschen nicht auf dem Postweg erreichen kann. Betroffen sind Menschen aus verschiedenen Bereichen, etwa aus dem Verkehrswesen, dem Baurecht oder der Abteilung für Flucht und Integration.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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