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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis wird beschränkt.

Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die gerne an Bächen oder Flüssen unterwegs sind. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern eingeschränkt wird. Damit ist festgelegt, dass bestimmte Nutzungen der Gewässer im gesamten Kreisgebiet nun begrenzt sind.

Neben den Einschränkungen an den Gewässern gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. So führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein Teil dieser Arbeiten wurde bereits am 8. Juli 2026 angekündigt, weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrafen die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die ebenfalls als Allgemeinverfügung veröffentlicht wurde. Wer in der Region lebt, sollte zudem wissen, dass am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik stattfand.

Die Details zu den Gewässer-Beschränkungen und den anderen Verfügungen können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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