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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Die untere Wasserbehörde hat diese Maßnahme am 7. Juli 2026 bekannt gegeben.

Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gewanne Pfaffenberg, Randle, Krähen und der Heiligenberg. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg.

Zudem gibt es neue Regeln für den Naturschutz. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.

Für die Politik im Kreis gibt es einen festen Termin: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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