Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung von Bächen und Flüssen unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt ist. Die Regelung trat am 7. Juli 2026 in Kraft.
Neben dem Gewässerschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere wichtige Meldungen. In Wendelsheim finden Vermessungsarbeiten statt. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die seit dem 16. März 2026 gilt. Für Landwirte ist außerdem eine Verfügung zur Düngeverordnung wichtig, die Ausnahmen von der bodennahen Aufbringtechnik regelt.
Für politisch Interessierte gab es am 8. Juli 2026 um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik.
Weitere Details zu den Gewässerbeschränkungen und den anderen Verfügungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten des Landratsamtes hinterlegt.