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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Wer im Landkreis Tübingen gerne an Bächen oder Flüssen unterwegs ist, muss jetzt aufpassen. Die Wasserbehörde hat neue Regeln für den Gemeingebrauch festgelegt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Damit wird der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung von Bächen und Flüssen nicht mehr uneingeschränkt möglich ist.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere wichtige Vorgaben für die Natur. So gibt es eine spezielle Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, an die sich alle halten müssen.

Auch für Landwirte gibt es Regeln: Das Landratsamt hat eine Verfügung zur Genehmigung von Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik gemäß Düngeverordnung veröffentlicht.

In Wendelsheim (Landkreis Tübingen) stehen zudem Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg sowie in den Bereichen Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde statt.

Zudem gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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