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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Bäche und Flüsse im Kreis erlassen. Der Gemeingebrauch an den Gewässern wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die untere Wasserbehörde schränkt damit den sogenannten Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis ein. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse ab sofort nicht mehr uneingeschränkt erlaubt sind.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere wichtige Meldungen. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Die Abteilung für Vermessung und Flurneuordnung führt dort Arbeiten auf verschiedenen Gemarkungen durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der vordere und hintere Lichtenberg. Auch die Gebiete Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde sind betroffen. Zuvor gab es bereits ähnliche Arbeiten in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und im Tannenweinberg, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die von der Abteilung für Recht und Naturschutz herausgegeben wurde. Für Landwirte ist zudem eine Verfügung zur Düngeverordnung wichtig, die Ausnahmen von der bodennahen Aufbringtechnik regelt.

Für politisch Interessierte gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik.

Zusätzlich nutzt der Landkreis das Internetportal für öffentliche Zustellungen. Da viele Menschen nicht persönlich erreicht werden konnten, wurden dort zahlreiche Namen aus den Bereichen Verkehr, Ordnung, Baurecht sowie Flucht und Integration veröffentlicht.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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