Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Die untere Wasserbehörde hat diese Entscheidung am 7. Juli 2026 bekannt gegeben.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg statt.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die am 16. März 2026 veröffentlicht wurde. Wer sich in der Natur bewegt, sollte auf diese Vorgaben achten.
Für politisch Interessierte gab es am 8. Juli 2026 eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik.
Die Details zu den Gewässerbeschränkungen und den Vermessungsarbeiten können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.