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Landkreis Rastatt: Wasserentnahme aus Bächen und Teichen bleibt verboten

Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im Landkreis Rastatt weiterhin kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt ab dem 1. September.

Im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) bleibt es trocken. Deshalb verlängert das Landratsamt das Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Die neue Regelung tritt am 1. September 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2026.

Bereits seit dem 6. Juli gab es eine entsprechende Beschränkung, die eigentlich am 31. August geendet hätte. Nun wird sie jedoch verlängert, um die Gewässer vor einer weiteren Verschlechterung zu schützen.

Das bedeutet konkret: Niemand darf Wasser aus Bächen oder Teichen entnehmen. Das gilt auch für kleine Mengen, die man normalerweise mit einem Eimer oder einer Gießkanne für den Garten holt. Auch der Einsatz von Pumpen ist verboten. Wer trotzdem illegal Wasser entnimmt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese können bis zu 100.000 Euro betragen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Der Rhein und Baggerseen, in denen aktiv Kies abgebaut wird, sind nicht vom Verbot betroffen. Auch Tiere dürfen weiterhin direkt aus den Gewässern trinken. Wer offizielle Wasserrechte besitzt, darf diese im erlaubten Rahmen weiter nutzen, muss aber die Mindestwasserabgaben einhalten.

Für Notfälle gibt es eine Sonderregelung: Wenn es brennt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, darf die Feuerwehr oder andere Retter Wasser entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Graben von Löchern, um an Wasser zu kommen, ist ohnehin schon immer verboten.

Die vollständige Rechtsverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes Rastatt eingesehen werden.

Quelle: Landkreis Rastatt – zur Originalmeldung

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