Landkreis Rastatt rät zur Vorsorgevollmacht
Viele Menschen denken, dass sie noch genug Zeit haben, ihre Angelegenheiten zu regeln, solange sie gesund sind. Doch ein Herzinfarkt oder ein schwerer Unfall können das Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Wenn man dann nicht mehr selbst entscheiden kann, geraten oft die Angehörigen in eine schwierige Lage.
Wer keine rechtssichere Vollmacht hat, riskiert, dass das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) eingreifen. In einem solchen Fall wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man das verhindern und selbst bestimmen, wer im Ernstfall die Geschäfte regelt. Das gilt auch für Ehepaare, da das gesetzliche Vertretungsrecht zwischen Ehegatten zeitlich begrenzt und inhaltlich eingeschränkt ist.
Die Behörde empfiehlt, die gewählten Vertrauenspersonen frühzeitig zu informieren. So können diese entscheiden, ob sie der großen Verantwortung gewachsen sind. In dem Dokument sollten die Befugnisse genau aufgelistet werden, damit es später keine Missverständnisse gibt.
Für die Wirksamkeit reicht oft eine einfache Unterschrift. Wenn es aber um wichtige Dinge wie Erbangelegenheiten oder Kredite geht, ist ein Gang zum Notar ratsam. Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass die Person unterschriftsfähig war und der Inhalt korrekt ist. Davon zu unterscheiden ist die öffentliche Beglaubigung, bei der nur die Unterschrift bestätigt wird. Diese kann neben Notaren auch die Betreuungsbehörde übernehmen.
Wer Fragen zu Inhalt und Form hat, kann sich an Rechtsanwälte, Notare oder direkt an die Betreuungsbehörde wenden. Eine Vorsorgemappe und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Rastatt unter der Telefonnummer 07222 381-0.