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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert darüber, wie Bürger das Amtsblatt beziehen und Anzeigen aufgeben können.

Wer in Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) wohnen und über amtliche Bekanntmachungen oder Neuigkeiten aus den örtlichen Vereinen auf dem Laufenden bleiben will, greift zum Gemeindeanzeiger. Das Blatt erscheint in der Regel jeden Donnerstag.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Feiertage anstehen oder andere wichtige Ereignisse dazwischenkommen, kann sich der Termin verschieben. In solchen Fällen informiert die Gemeinde die Bürger rechtzeitig im Anzeiger selbst.

Für alle, die eigene Anzeigen schalten möchten, ist der Verlag der richtige Ansprechpartner. Die Anzeigen müssen direkt bei Nussbaum Medien in der Außenstelle Gaggenau aufgegeben werden. Erreichbar ist der Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail.

Wer das Blatt regelmäßig lesen möchte, kann ein Abonnement abschließen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können die Inhalte donnerstags ab 9 Uhr auch elektronisch als sogenannte eBlättle lesen.

Wer selbst Inhalte beisteuern möchte, muss den Redaktionsschluss beachten. Dieser ist normalerweise immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal ändern, wird dies vorab im Gemeindeanzeiger bekannt gegeben.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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