Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
Wer in Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) wohnt, kann sich über den wöchentlichen Gemeindeanzeiger auf dem Laufenden halten. Das Blatt erscheint normalerweise jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage dazwischenliegen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich der Termin verschieben.
Für alle, die selbst etwas im Anzeiger veröffentlichen wollen, gibt es eine feste Frist: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal ändern, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst bekannt gegeben.
Wer eine Anzeige schalten möchte, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Außenstelle Gaggenau). Dort ist man unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Das Amtsblatt kann man auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können die amtlichen Bekanntmachungen, Nachrichten von Vereinen und alle anderen Inhalte auch elektronisch als „eBlättle“ lesen. Dieses steht jeweils donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung