Landkreis Rastatt: Neue Regeln für Pflegeheime und Behindertenhilfe
In Baden-Württemberg gibt es ein neues Gesetz für die Teilhabe und Pflegequalität. Das hat direkte Folgen für alle Pflegeheime und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg). Die bisherige Heimaufsicht gibt es in dieser Form nicht mehr. Stattdessen gibt es nun die sogenannte Beratungs- und Prüfbehörde.
Philine Czasny vom Landratsamt Rastatt erklärt, dass der neue Name Programm ist. Es geht nicht mehr nur darum, streng zu kontrollieren, ob alle Regeln eingehalten werden. Die Behörde will die Einrichtungen jetzt stärker beraten und unterstützen. Ziel ist es, die Qualität der Pflege zu verbessern und den Schutz der Bewohner zu sichern, während gleichzeitig der Papierkram für die Heime reduziert werden soll.
Auch die Arbeitsweise ändert sich. Die Beamten schauen nun gezielter dorthin, wo es Probleme gibt. Wenn es Hinweise auf Mängel oder Gefahren gibt, wird die Behörde dort genauer prüfen. Wer in einem Heim lebt oder Angehörige von Bewohnern ist, kann sich aber weiterhin an das Landratsamt wenden. Beschwerden über Missstände werden auch künftig entgegengenommen.
Ein wichtiger Punkt ist der Schutz vor Gewalt. Dabei geht es nicht nur um Schläge oder körperliche Übergriffe. Auch psychische Gewalt, ein respektloser Umgang oder wenn Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, fallen darunter. Die Heime müssen nun klare Pläne haben, wie sie mit solchen Verdachtsfällen umgehen. Die Prüfbehörde will dabei genau hinschauen, ob diese Konzepte im Alltag auch wirklich funktionieren.
Zudem sollen die Bewohner mehr mitbestimmen dürfen. Ob durch Bewohnervertretungen oder Versammlungen im Haus – wichtig ist, dass die Menschen vor Ort wirklich gehört werden und nicht nur ein Gremium auf dem Papier existiert.
Wer Fragen hat, Hinweise geben möchte oder eine Beschwerde einreichen will, kann die Beratungs- und Prüfbehörde im Landratsamt unter der Telefonnummer 07222 381-2451 oder per E-Mail an [email protected] erreichen.