Landkreis Rastatt: Fallobst nicht zum Grüngutsammelplatz
Wer Fallobst von Äpfeln, Birnen oder Mirabellen entsorgen will, darf dies nicht auf den Grüngutsammelplätzen im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) tun. Das gilt auch für die Reste, die beim Pressen von Obstsäften übrig bleiben.
Der Grund dafür ist simpel: Das Obst würde auf den Sammelplätzen zu lange liegen bleiben, bis es gehäckselt und abgefahren wird. In dieser Zeit fängt das Material an zu gären und zu faulen. Das führt schnell zu einem starken Gestank, der die Umgebung belastet.
Für kleinere Mengen gibt es eine einfache Lösung: Diese können ganz normal in die Biotonne geworfen werden. Wer jedoch größere Mengen an Fruchtabfällen hat, muss diese direkt zu den Kompostieranlagen bringen. Dort wird das Material schnell verarbeitet und fängt nicht an zu stinken.
Im Landkreis gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Den Kompostierbetrieb Jakob in Iffezheim oder die Kompostier- und Häckselanlage Vogel in Bühl-Vimbuch.
Bevor man dort mit dem Auto vorfährt, sollte man sich jedoch informieren. Die Preise und die Bedingungen für die Anlieferung müssen direkt bei den Betrieben erfragt werden.