Landkreis Passau: Wasserverbote wegen extremer Trockenheit
Im Landkreis Passau (Bayern) herrscht extremes Niedrigwasser. Deshalb hat das Landratsamt jetzt eine strenge Regelung erlassen. Ab dem 13. August 2026 ist es verboten, Wasser aus dem öffentlichen Netz oder aus dem Grundwasser für bestimmte Dinge zu nutzen. Das gilt auch für Brunnen, für die man eigentlich keine Genehmigung braucht.
Wer seinen Garten pflegt, muss nun aufpassen. Das Gießen von Hecken, Sträuchern und Rasenflächen ist komplett untersagt. Das gilt auch für Sport- und Golfplätze. Nur Beete in privaten Gärten dürfen zwischen 9 Uhr und 19 Uhr bewässert werden. Friedhöfe sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Auch in anderen Bereichen wird gespart. Private Pools, Springbrunnen oder Wasserspiele dürfen nicht mehr befüllt oder betrieben werden. Wer sein Auto privat wäscht, muss damit aufhören. Nur gewerbliche Waschanlagen oder Einsatzfahrzeuge, bei denen es aus Sicherheitsgründen nötig ist, machen eine Ausnahme. Ebenso dürfen Terrassen, Wände oder Wege nicht mehr abgespritzt werden. Auf Baustellen ist das Befeuchten von Straßen verboten, außer es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Wer Regenwasser in Zisternen gesammelt hat, darf dieses weiterhin nutzen. Auch die Landwirtschaft und gewerbliche Betriebe, die eine Erlaubnis für die Wasserentnahme haben, dürfen meist weiterarbeiten, solange sie nicht gegen die oben genannten Verbote verstoßen.
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat gewarnt: Wenn jetzt nicht gehandelt wird, könnten die Grundwasservorkommen im ganzen Landkreis dauerhaft Schaden nehmen. Das Verbot läuft erst einmal bis zum 15. September 2026. Wenn es bis dahin nicht mehr regnet, kann die Frist verlängert werden. Verbessert sich die Lage früher, wird das Verbot aufgehoben und bekannt gegeben.
Wer in einer besonderen Notlage ist oder einen wichtigen Grund für die Wasserentnahme hat, kann beim Landratsamt einen Antrag auf Ausnahme stellen. Die vollständige Verfügung steht im Amtsblatt des Landkreises Passau.