Landkreis Passau verbietet Wasserentnahme für Garten und Pool
Im Landkreis Passau (Bayern) herrscht eine erhebliche Niedrigwassersituation. Deshalb hat das Landratsamt Passau am 13. August 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Netz sowie aus dem Grundwasser ist für bestimmte Zwecke nun untersagt. Diese Regeln gelten vorerst bis zum 15. September 2026.
Besonders Gartenbesitzer müssen aufpassen. Das Gießen von Rasenflächen und anderen Grünflächen ist komplett verboten. Das gilt auch für Sport- und Golfplätze. Hecken, Stauden und Gehölze in privaten Haus- und Schrebergärten dürfen ebenfalls nicht bewässert werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Friedhöfe. Beete in privaten Gärten dürfen zwar gegossen werden, aber nicht in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Auch für die Freizeit und den Haushalt gibt es Einschränkungen. Private Pools, Badebecken und Springbrunnen dürfen nicht befüllt oder betrieben werden. Wer sein Auto zu Hause wäscht, muss damit aufhören. Nur gewerbliche Waschanlagen sind erlaubt, ebenso wie die Reinigung von Einsatzfahrzeugen aus Gründen der Sicherheit.
Zusätzlich ist es verboten, Terrassen, Wände, Dächer oder Straßen mit Wasser abzuspritzen. Auch auf Baustellen darf kein Wasser versprüht werden, um Staub zu binden, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die vollständige Verfügung kann im Amtsblatt des Landkreises Passau eingesehen werden. Ob die Verbote über den 15. September hinaus verlängert werden, hängt von der weiteren Wetterlage ab.