Landkreis Passau verbietet Wasserentnahme aus Gewässern
Im Landkreis Passau (Niederbayern) ist das Wasser zu niedrig. Deshalb hat das Landratsamt Passau zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ein Verbot ausgesprochen. Ab sofort darf im gesamten Gebiet kein Wasser mehr aus stehenden oder fließenden Oberflächengewässern entnommen werden. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2026.
Das Problem ist, dass die Wasserstände seit mehreren Tagen immer weiter sinken. Das Wasser ist zudem sehr warm und enthält zu wenig Sauerstoff. Viele Gewässerabschnitte fallen komplett trocken, wodurch die Tiere dort ihren Lebensraum verlieren. Außerdem konzentrieren sich Schadstoffe im Wasser, weil nicht mehr genug frisches Wasser dazukommt, um sie zu verdünnen. Wenn jetzt noch zusätzlich Wasser entnommen wird, schadet das den Lebewesen in den Gewässern noch mehr.
Das Verbot ist streng: Es gilt für alle. Das betrifft auch die Entnahmen, die normalerweise ohne Erlaubnis möglich waren, zum Beispiel für den Gemeingebrauch oder für Anlieger. Sogar Entnahmen, für die es eigentlich eine offizielle Genehmigung gibt, sind nun untersagt. In den nächsten Wochen wird verstärkt kontrolliert, ob sich alle an das Verbot halten.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Wer Vieh tränkt, darf weiterhin Wasser entnehmen. Ebenso ist es erlaubt, Wasser zu entnehmen, wenn es danach komplett wieder in das Gewässer zurückfließt. Das betrifft zum Beispiel Teichanlagen, Kühlwasserausleitungen oder Ausleitungskraftwerke.
Das Wasserwirtschaftsamt beobachtet die Lage nun genau. Je nachdem, wie sich die Wasserstände entwickeln, wird das Verbot später entweder aufgehoben oder verlängert. Die komplette Verfügung kann im Amtsblatt des Landkreises Passau nachgelesen werden.