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Landkreis Lörrach: Strengeres Wasserverbot bis September

Wegen extremer Trockenheit darf im gesamten Landkreis Lörrach vorerst kein Wasser mehr aus Bächen und Seen entnommen werden. Das Verbot wurde verschärft und verlängert.

Im gesamten Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg) herrscht eine kritische Trockenheit. Bäche, Flüsse und Seen führen extrem wenig Wasser. Deshalb hat das Landratsamt Lörrach das bestehende Wasserentnahmeverbot verschärft. Die neue Regelung gilt seit dem 31. Juli 2026 und läuft vorerst bis zum 17. September.

Das bedeutet konkret: Niemand darf mehr Wasser aus Oberflächengewässern entnehmen, um Gärten, Sportplätze oder Äcker zu bewässern. Auch das Auffüllen von Pools und Teichen ist verboten. Die Regeln sind jetzt noch strenger als zuvor. Selbst wer eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf kein Wasser mehr entnehmen. Ausgenommen sind nur noch das Tränken von Vieh sowie spezielle Erlaubnisse mit Niedrigwasserregelungen. Einzige Ausnahme bei den Gewässern ist der Rhein; dort bleibt die Entnahme erlaubt.

Zusätzlich gibt es ein neues Verbot für Menschen und Tiere: Bäche und Flüsse dürfen nicht mehr betreten werden. Das gilt sowohl für Menschen als auch für Haus- und Nutztiere.

Der Grund für die harten Maßnahmen ist der Zustand der Natur. Die Wasserstände sind auf einem extrem niedrigen Niveau, teilweise tiefer als je zuvor. Durch die Hitze ist das Wasser zudem sehr warm. Fische und Wasserpflanzen leiden massiv unter diesem Stress. Im Juli fiel in Baden-Württemberg mit 45 mm nur etwa die Hälfte des normalen Regens. Da kaum Niederschläge in Sicht sind, drohen die Pegel weiter zu sinken.

Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine hohe Strafe. Es können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Je nachdem, wie das Wetter in den nächsten Wochen wird, kann das Landratsamt das Verbot entweder früher aufheben oder noch einmal verlängern.

Die vollständige Bekanntmachung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Schönau im Schwarzwald – zur Originalmeldung

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